In der Praxis gibt es viele Fälle, bei denen Konflikte ungelöst bleiben, weil
- eine Konfliktpartei die Beteiligung an der Konfliktlösung verweigert
- die zweite Konfliktpartei für ein persönliches Gespräch aufgrund räumlicher Entfernung nicht zur Verfügung steht
- die Konfliktpartei schwer erkrankt ist und eine Konfrontation unmöglich ist
- die Konfliktpartei bereits verstorben ist und
- es Ängste gibt, der Streitpartei persönlich gegenüberzutreten.
Das hat zur Folge, dass eine der Streitparteien verstört, verletzt und mit vielen offenen Fragen zurückbleibt. Die Mediation mit Stellvertretung bietet hier einen Ausweg an.