Die Rechtslage für Mediatoren hat sich verändert. Die Mediationssupervision ist gesetzlich verankert. Wer sich als „Zertifizierter Mediator“ bezeichnen möchte, muss bestimmte Gesetzesanforderungen erfüllen. Die Bezeichnung Zertifizierter Mediator ist seit dem Jahr 2012 durch § 5 Abs. 2 des Mediationsgesetzes gesetzlich geschützt. Wer die Bezeichnung Zertifizierter Mediator zu Unrecht führt, riskiert eine Abmahnung und ggf. eine Unterlassungsklage.
Die am 1. September 2017 in Kraft getretenen Rechtsverordnung zur Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) regelt u.a. folgendes:
- den erforderlichen inhaltlichen und zeitlichen Umfang der Ausbildung zum Zertifizierten Mediator
- die Verpflichtung zur Durchführung von Praxisfällen
- die Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung für Zertifizierte Mediatoren und
- die Übergangsregelungen, die für bereits ausgebildete Mediatoren gelten.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber zur Qualitätssicherung für Zertifizierte Mediatoren die Verpflichtung zur Supervision für Mediatoren in der ZMediatAusbV verankert.